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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der meyer HAUS AG – gültig auch für IMMO meyer

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen der meyer HAUS AG mit Geschäftspartnern, Kundinnen/Kunden, Interessenten, Lieferanten, Subunternehmern, Dienstleistern sowie – wo zulässig – Mitarbeitenden (ergänzend zu Einzelarbeitsverträgen; zwingendes Arbeitsrecht geht vor). Leistungen umfassen insbesondere Immobilienvermittlung/-verkaufBewirtschaftung/TreuhandSchätzungen/GutachtenBeratungArchitektur/PlanungBauleitung/BaumanagementTotal-/Generalunternehmerleistungen
Visualisierungen/3Ddigitale Services und sonstige Werklieferungen. Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen, Vertragsverhältnisse und Interaktionen der meyer HAUS AG, Sonnenweg 4, 8806 Bäch SZ, sowie deren Marke IMMO meyer, mit Kunden, Mitarbeitenden, Lieferanten, Subunternehmern, Partnern, Behörden und Dritten – unabhängig von der Art der Leistung (Verkauf, Einkauf, Beratung, Gutachten, Schätzung, Visualisierung, Architektur, Bauleitung, Immobilienvermittlung, Immobilienverwaltung, Treuhand, etc.).

1.2 Rangfolge: (i) individuell unterzeichneter Vertrag/Angebot/Bestellschein, (ii) diese AGB, (iii) Leistungs-/Projektbeschriebe, (iv) Preis-/Vergütungsanhänge, (v) technische Spezifikationen. Andere Normen gelten nur, wenn im Einzelvertrag ausdrücklich und abschliessend vereinbart; andernfalls sind sie ausgeschlossen.

1.3 Exklusivität (Battle‑of‑Forms): Ausschliesslich unsere AGB gelten. Abweichende AGB der Gegenpartei werden ausdrücklich zurückgewiesen. Aufnahme/Leistungserbringung trotz Kenntnis fremder AGB gilt nicht als Zustimmung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht wirksam, wenn meyer HAUS diese akzeptiert hat bei Annahme einer Offerte oder Leistung. Es gelten die AGB der meyer HAUS AG immer vorrangig und / oder exklusiv.

1.4 Für Verbraucher/innen (B2C) gelten diese AGB unter Vorbehalt zwingender Normen.

1.5 Diese Bestimmungen sind intergierter Bestandteil aller unserer Rechtsbeziehungen Offerten, Verträge, Dokumente u.ä.

2. Vertragsabschluss & Schriftform

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend; Bindungen nur bei schriftlicher Bestätigung/E‑Signatur oder konkludentem Beginn der Leistung.

2.2 Elektronische Kommunikation (E‑Mail, Kundenportal, Odoo, M365, Signaturtools) ist rechtsverbindlich; Zustellungen an die zuletzt bekannte Adresse gelten als zugegangen.

Leistungsbeschreibung

Die meyer HAUS AG bietet unter anderem folgende Leistungen an: (Liste nicht abschliessend) und dies unter meyer HAUS AG oder dem Markennamen IMMO meyer

  • Immobilienvermittlung (Verkauf, Vermietung)
  • Immobilienbewertung und -schätzung
  • Immobilienverwaltung und Treuhand
  • Architekturleistungen (Planung, Baueingaben, Visualisierung)
  • Bauleitung und Projektmanagement
  • Beratungen aller Art (rechtlich, baulich, wirtschaftlich)
  • Erstellung von Gutachten, Expertisen und Studien

3. Leistungsumfang, Mitwirkung, Dritte

3.1 Leistungsbild ergibt sich aus Angebot/Vertrag. Änderungen/Mehrleistungen (Regie, Change Requests) sind zusätzlich vergütungspflichtig.

3.2 Mitwirkungspflichten der Kundschaft (Informationen, Unterlagen, Entscheide, Zugänge) sind wesentliche Vertragspflichten. Verzögerungen infolge fehlender Mitwirkung verlängern Fristen angemessen; Mehrkosten trägt die Kundschaft.

3.3 meyer HAUS darf geeignete Dritte/Subunternehmer beiziehen; Hilfspersonenhaftung wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen (vgl. Ziff. 12).

3.4 Behörden/Leistungen ohne Erfolgsgarantie: Baubewilligungen, Drittgutachten, Bankfreigaben etc. werden nicht garantiert.

3.5 Abklärungen, Skizzen, Entwürfe usw., die nach Absprache mit dem Kunden in seinem Sinne noch vor Bestellung und Auftragsbestätigung erstellt werden, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.


4. Spezielle Leistungsbestimmungen

4.1 Maklergeschäft (Nachweis/Vermittlung):

a) Provision entsteht bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrags bzw. bei Kausalität zwischen Nachweis/Vermittlung und Abschluss (auch bei Direktverkauf/Umgehung) und ebenso bei reinem Nachweis eines Käufers/Mieters etc.

b) Doppeltätigkeit (für Käufer/Verkäufer) ist zulässig, sofern offengelegt; Interessenkonflikte werden fair behandelt.

c) Spesen (Inserate, Vermarktung, Home‑Staging, 3D/Visualisierungen) sind – falls nicht explizit pauschaliert – zusätzlich zu vergüten.

d) Relevante Objektdaten stammen oft von Dritten (Eigentümer/Behörden/Portale); Gewähr für Vollständigkeit/ Richtigkeit wird nicht übernommen.

4.2 Bewirtschaftung/Immobilientreuhand:

a) Treuhandkonten werden – sofern vereinbart – getrennt geführt; Auslagen/Handwerkerrechnungen werden im Namen/auf Rechnung des Eigentümers abgewickelt.

b) Vermietungsprovisionen, Leerstandsrisko, Mietzinsausfall, Rechtsverfolgungskosten: gemäss Tarif/Einzelvertrag; keine Erfolgsgarantie.

4.3 Schätzungen/Gutachten/Beratungen:

a) Bewertungen sind fachliche Meinungen, abhängig von Datenlage/Markt; keine Gewähr für bestimmte Verkaufspreise oder Drittentscheidungen (Banken, Steuerbehörden.

b) Haftung ausgeschlossen für direkte oder indirekte Schädenentgangenen GewinnBewertungsdifferenzen (vgl. Ziff. 12).

4.4 Architektur/Planung/Bauleitung/TU/GU:

a) SIA‑Normen gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung; ansonsten gelten nur diese AGB. Diese AGB und dann die Vertragsdokumente gehen jedoch immer andern Normen etc. vor.

b) Kostenvoranschläge sind unverbindliche Schätzungen (±‑Bandbreiten, Index/Teuerung).

c) Abnahmen/Teilleistungen: Schriftliche Abnahmen; Inbetriebnahme/Nutzung gilt als Abnahme der betreffenden Leistung.

d) Visualisierungen/Renderings dienen der Illustration; sie können Ausführungsdetails, Materialien, Umgebungen, Möblierungen, Sonderausstattungen zeigen, die nicht Vertragsbestandteil sind.

Leistungsumfang & SLA – Lieferung gemäss Positionen (Stills/Grundrisse/Photo+/Compo/360/Animation). – Revisionsrunden inkl.:  1 (inhaltlich klar abgegrenzt). – Express-Option 48/36h (AT) für Stills; Bundles i.d.R. 5 AT ab vollständigem Input. Input & Prozess – Benötigte Daten: DWG/PDF/IFC/Archicad/Revit/3DS (falls vorhanden sonst Aufpreis für Erstellung Model), Mood-Referenzen, Kamera/Ansichten, Material-/Farbangaben. Wir bestätigen den Start nach Input-Check. – Prozess: White-Model/Mood → Material/Light → Final + Übergabe. Lieferobjekte – PNG/JPG/TIFF gem. bestätigtem Auftrag;  – Dateibenennung gemäss Projektstandard. Preise & Zahlung – Fixpreise exkl. MwSt. Zahlung 50% bei Auftrag, 50% bei Lieferung. – Express: 100% bei Auftrag (nicht stornierbar nach Start). – Mehrleistungen/zusätzliche Revisionen nach Offerte oder Aufwand. Nutzungsrechte & Vertraulichkeit – Einfache, projektbezogene Nutzungsrechte nach vollständiger Zahlung. – Quelldaten verbleiben bei meyer HAUS AG (sofern nicht anders vereinbart). – Strikte Vertraulichkeit/NDA möglich; White-Label-Ausführung auf Wunsch des Kunden. Abnahme & Gewährleistung – Abnahme mit Lieferung der Final-Files. Technische Fehler werden innert 10 AT korrigiert. – Farbeindruck/Ästhetik wird über die vereinbarten Revisionsrunden gesteuert.

e) Termine sind bei Dritt‑/Behördenabhängigkeit und auch generell nur unverbindliche Richttermine/Fristen; höhere Gewalt, Lieferengpässe, Witterung, Marktstörungen, behördliche Auflagen verlängern Fristen; Mehrkosten nach effektivem Aufwand.

f)  Unternehmen, die mit der meyer HAUS AG in einem Werkvertragsverhältnis stehen, sind nicht berechtigt, Arbeiten an Subunternehmer weiterzuvergeben. Die Kmeyer HAUS AG sowie die von ihr vertretene Bauherrschaft weisen jede Forderung auf das Handwerkerpfandrecht zurück, wenn die Zahlungsabmachungen zwischen Unternehmer und Subunternehmer nicht eingehalten werden. Wird während der Prüfung oder Bauleitung festgestellt, dass Unternehmer mit Subunternehmern arbeiten, behält sich die meyer HAUS AG vor, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Anfallende Kosten für Terminverschiebungen infolge der Vertragsbeendigung werden vom im Werkvertrag genannten Unternehmer getragen.

g)  Die vertraglich gebundenen Unternehmer verpflichten sich, die Leistungen und Arbeiten gemäss Angebot und zu den festgelegten Preisen auszuführen.

h) Arbeiten, die von der Bauherrschaft direkt an die Unternehmer vergeben werden, sind nicht Teil der Kostenberechnung und werden von der meyer HAUS AG weder kontrolliert noch abgenommen. 


5. Preise, Zahlungen, Sicherheiten

5.1 Preise in CHF exkl. MWST/Abgaben, sofern nicht anders ausgewiesen.

5.2 Zahlungsfristen: sofort netto (falls nicht anders vereinbart). Verzug ohne Mahnung nach Fälligkeit; Verzugszins 5 % p. a.; Mahn-/Inkassokosten nach Aufwand.

5.3 Akonti/Abschläge nach Fortschritt; Zurückbehalt ausgeschlossen

5.4 Sicherheiten (Bankgarantie/Retentionsrecht) dürfen verlangt werden; bei Zahlungsverzug: Leistungseinstellung/Rücktritt möglich unter Schadloshaltung meyer HAUS AG.

5.5. Die in Angebot, Auftragsbestätigung oder Vertrag genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Festpreisvereinbarung zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben.

5.6 Soweit nicht durch ein Angebot, eine Auftragsbestätigung, einen Vertrag oder eine andere schriftliche Vereinbarung oder Preisliste von meyer HAUS AG anders festgelegt oder branchenüblich, werden Arbeitsleistungen nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand und einem von der meyer HAUS AG festgelegten Stundensatz berechnet. Der Stundensatz beträgt mindestens CHF 150.00 CHF, es ist jedoch der aktuell gültige und gem. Preisliste meyer HAUS AG zu verwenden.

5.7 Mehraufwände werden separat ausgewiesen und verrechnet.

6. Geistiges Eigentum & Nutzungsrechte

6.1 Pläne, Modelle, Visualisierungen, Texte, Software‑Konfigurationen etc. bleiben geistiges Eigentum von meyer HAUS; Nutzungsrechte nur im vertraglich vereinbarten Umfang (Zweckübertragung).

6.2 Weitergabe, Bearbeitung, Vervielfältigung nur mit schriftlicher Zustimmung. Werkquell‑/Rohdaten (z. B. 3D‑Modelle) werden nicht herausgegeben.

7. Vertraulichkeit & Referenzen

7.1 Parteien wahren Vertraulichkeit über nicht öffentliche Informationen.

7.2 meyer HAUS darf Projektreferenzen in Marketing nutzen.

8. Haftungsausschluss

Jegliche Haftung wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen für:

  • indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn
  • fehlerhafte Angaben von Dritten oder Behörden
  • technische Fehler, Systemausfälle, Datenverlust
  • verspätete oder unterbliebene Leistungserbringung

Eine Haftung besteht ausschliesslich bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung durch die meyer HAUS AG. In diesem Fall ist die Haftung auf maximal CHF 5'000.00 pro Schadensfall beschränkt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Inhalt der Auftragsbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und allfällige Abweichungen umgehend dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.

Der Auftraggeber ist verantwortlich und verpflichtet, gelieferte Waren, Daten sowie CAD-Zeichnungen in Papier- und Datenform nach Erhalt auf Fehler sowie deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Diese Plandaten in Papier- und Datenform dürfen vom Auftraggeber erst nach dieser Prüfung an Dritte zur Ausführung weitergegeben werden.

8.1. Haftung bei Mitarbeitern, Subunternehmern und Partnern

Die meyer HAUS AG haftet nicht für Handlungen, Unterlassungen oder Fehler von Mitarbeitenden, Subunternehmern oder Partnern.

9. Gewährleistung

9.1 Makler/Schätzungen/Beratung/Visualisierung: Keine Gewähr für Erfolg/Erreichung bestimmter Werte; es gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit den Haftungsbeschränkungen nach Ziff. 12.

9.2 Werkleistungen: Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen; Nachbesserung hat Vorrang. Wandlung/Minderung nur, wo gesetzlich zwingend oder nach erfolgloser Nachbesserung. Mängelfristen gemäss Vertrag/Gesetz.

10. Höhere Gewalt

Ereignisse ausserhalb unseres Einflussbereichs (Force Majeure, z. B. Naturereignisse, Krieg, Pandemien, Lieferkettenstörungen, Energieknappheit, behördliche Eingriffe) befreien für die Dauer ihrer Auswirkungen von Leistungspflichten; Termine verlängern sich angemessen; Mehrkosten nach Aufwand.

11. Compliance & Antikorruption

Geschenke/Vorteile nur im rechtlich zulässigen Rahmen; Interessenkonflikte sind offenzulegen. Sanktionenexport‑/Beschaffungsrecht werden eingehalten.

12. Haftung

12.1 Grundsatz (B2B/B2C): meyer HAUS haftet nur für unmittelbare, vertragstypische Schäden aus schuldhafter grober Pflichtverletzung (Absicht und Grobfahrlässigkeit sowie bei Personenschäden)jede weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

12.2 AusschlüsseKeine Haftung für leichte oder normale Fahrlässigkeitindirekte SchädenFolge-/reine Vermögensschädenentgangenen GewinnDatenverlusteVerzögerungsschädenmangelhafte Mitwirkung/Fehlinformationen der Kundschaft, Dritte/HilfspersonenDaten-/Systemfehler externer Provider, Darstellungsfehler in Visualisierungen/Exposés.

12.3 Hilfspersonen: Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossensoweit gesetzlich zulässig.

12.4 Beschränkung bei Absicht und Grobfahrlässigkeit sowie bei Personenschäden; in diesen Fällen haftet meyer HAUS maximal CHF 5'000.00.

12.5 Haftungshöchstsumme: In allen möglichen Fällen ist die Haftung je Schadenereignis auf CHF 5’000.00 und insgesamt auf CHF 10’000.00 pro Kalenderjahr begrenzt(Inkl. Folgeschäden, Gerichtskosten, Anwaltskosten ff)

12.6 Verjährung: Vertragliche Ansprüche verjähren innert eines Jahres ab Kenntnis des Schadens/Schädigers, spätestens innert drei Jahren ab Ereignis (soweit dispositiv).

12.7 Pflicht zur Schadensminderung: Parteien wahren die gesetzliche Schadensminderungspflicht.

13. Arbeitsverhältnisse 

13.1 Diese AGB gelten nur ergänzend, soweit zwingendes Arbeitsrecht (OR 319 ff., ArG) nicht entgegensteht.

13.2 Haftungsbeschränkungen gegenüber Arbeitnehmenden gelten im gesetzlich zulässigen UmfangWeisungen/Safety sind einzuhalten.

14. Kündigung/Rücktritt/Suspension

14.1 Bei Zahlungsverzug, fehlenden Sicherheitenunrichtigen Angaben oder unzumutbaren Risiken darf meyer HAUS Leistungen aussetzen oder vom Vertrag zurücktreten; erbrachte Leistungen/Spesen werden fällig, zusätzlich entgangener Gewinn von mind. 50% des Restauftragswertes.

14.2 Bei Projekten auf Zeit/Work‑Packages gilt ordentliche Kündbarkeit nach Vereinbarung; bereits erbrachter Aufwand ist zu vergüten. Ebenso entgangener Gewinn (mind. 50% des Restauftragswertes)

15. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Salvatorik

15.1 Anwendbares Recht: ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss Kollisionsrecht/UN‑Kaufrecht (CISG).

15.2 Gerichtsstand: Bäch SZmeyer HAUS ist berechtigt, alternativ Liestal zu wählen (oder am gesetzlichen zwingenden Gerichtsstand. 

15.3 Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

15.4 Schriftformklausel: Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform (inkl. E‑Signatur).

16. Vertragsabschluss und Schriftform

Verträge kommen durch schriftliche Bestätigung, digitale Zustimmung oder konkludentes Verhalten zustande. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

18. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die meyer HAUS AG behandelt alle Daten gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und der DSGVO, sofern anwendbar. Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, ausser bei gesetzlicher Pflicht oder ausdrücklicher Zustimmung. Projekte und Verkäufe u.ä. werden für Marketingzwecke veröffentlicht.

Es wird hier ausdrücklich auf die Datenschutzverordnung der meyer HAUS AG verwiesen welche ebenfalls intergrierter Bestandteil sind.

19. Geistiges Eigentum

Alle Unterlagen, Visualisierungen, Konzepte, Texte, Pläne, Exposés, Gutachten und sonstige Inhalte bleiben geistiges Eigentum der meyer HAUS AG. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.

20. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Bäch SZ. Die meyer HAUS AG kann alternativ den Gerichtsstand Liestal BL bestimmen.

21. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich gleichwertige ersetzt.

22. Akzeptanz

Mit jeder Interaktion, Anfrage, Auftragserteilung, Vertragsunterzeichnung, Rechnung oder Zahlung gelten diese AGB als vollständig akzeptiert. Eine separate Zustimmung ist nicht erforderlich.

Gültig ab 1. Januar 2025