Von IMMO meyer – Lesezeit ca. 3 Minuten
Beim Kauf einer Immobilie in der Schweiz fallen neben dem eigentlichen Kaufpreis verschiedene Nebenkosten an. Eine zentrale Frage lautet: Wer bezahlt den Notar und welche Gebühren kommen zusätzlich dazu?
Kurz zusammengefasst
- In den meisten Kantonen teilen sich Käufer und Verkäufer die Notarkosten je zur Hälfte.
- Weitere Kostenpositionen sind Grundbuchgebühren, Schuldbrief und Handänderungssteuer.
- Die Grundstückgewinnsteuer zahlt der Verkäufer – doch haftet im Extremfall auch das Grundstück.
Rolle des Notars beim Hauskauf
Der Notar sorgt dafür, dass der Kaufvertrag rechtlich gültig ist. Ohne seine öffentliche Beurkundung ist ein Eigentumsübertrag in der Schweiz nicht möglich. Je nach Kanton unterscheidet man:
- Amtsnotariat: staatliche Notare sind zuständig.
- Freies Notariat: der Käufer oder Verkäufer wählt einen zugelassenen Notar.
- Gemischtes System: Kombination aus beiden Varianten.
Die Notariatsgebühren betragen in der Regel 0,1 bis 0,5 % des Kaufpreises, in einigen Kantonen nach effektivem Aufwand.
Wer zahlt welche Gebühren?
Kostenpunkt | Wer trägt die Kosten? |
---|---|
Notar | Käufer & Verkäufer (meist hälftig) |
Grundbuchgebühren | Käufer oder hälftig geteilt |
Schuldbrief | Käufer |
Handänderungssteuer | je nach Kanton Käufer, hälftig oder gemäss Vertrag |
Grundstückgewinnsteuer | Verkäufer (Sicherungsrecht durch Eintrag ins Grundbuch) |
Handänderungssteuer
Die Handänderungssteuer fällt beim Eigentumswechsel an. In den meisten Kantonen zahlt sie der Käufer. In einigen Regionen wird sie hälftig geteilt oder nach Vereinbarung im Kaufvertrag geregelt.
Grundbuchgebühren
Der Eintrag des neuen Eigentümers ins Grundbuch verursacht Kosten von rund 1–2 Promille des Kaufpreises. Auch hier gilt: oft hälftig, teils ausschliesslich beim Käufer.
Schuldbrief
Wird eine Hypothek aufgenommen, ist ein Schuldbrief nötig. Die Kosten trägt ausschliesslich der Käufer, sie richten sich prozentual nach der Höhe der Hypothek.
Grundstückgewinnsteuer
Sie wird auf den Gewinn beim Verkauf erhoben und ist grundsätzlich Sache des Verkäufers. Wichtig: Falls der Verkäufer nicht zahlt, kann die Steuerbehörde ein Pfandrecht auf die Immobilie eintragen. Damit trägt im schlimmsten Fall auch der Käufer ein Risiko.
Beim Hauskauf in der Schweiz sind Notar- und Nebenkosten unvermeidlich – die genaue Verteilung hängt vom Kanton und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Transparenz vor der Unterzeichnung schützt beide Parteien vor Überraschungen.
👉 Das Team von IMMO meyer unterstützt Sie beim Kauf und Verkauf umfassend – von der Vertragsvorbereitung bis zur sicheren Abwicklung.
➡️ Mehr erfahren: www.immo-meyer.ch/immobilienverkauf