Von IMMO meyer – Lesezeit: 4 Minuten
Viele Immobilienbesitzer in der Schweiz fragen sich, ob und in welcher Höhe sie eine Liegenschaftssteuer zahlen müssen. Da diese Steuer kantonal geregelt ist, gibt es grosse Unterschiede – in manchen Kantonen fällt sie gar nicht an.
Kurz & knapp
- Die Liegenschaftssteuer wird nicht in allen Kantonen erhoben.
- Sie wird als Promillesatz des Liegenschaftswerts berechnet.
- Zuständig sind je nach Region Kanton, Gemeinde oder beide.
Was versteht man unter Liegenschaftssteuer?
Die Liegenschaftssteuer ist eine direkte Objektsteuer für Eigentümer von Immobilien. Sie fällt zusätzlich zur Vermögenssteuer an – allerdings nur in bestimmten Kantonen. Der Bund erhebt keine Liegenschaftssteuer.
Die Steuer begründet sich allein durch den Besitz einer Liegenschaft – unabhängig von Einkommen oder Vermögen des Eigentümers.
So wird die Steuer berechnet
Formel:
Liegenschaftssteuer = Steuerwert × Steuersatz / 1000
- Grundlage ist der amtliche Schätzwert oder Verkehrswert.
- Besteuert wird in der Regel der volle Wert, nicht nur das Eigenkapital.
- Landwirtschaftliche Objekte werden meist nach Ertragswert berechnet, Wohn- und Gewerbeimmobilien nach Lage, Zustand und Marktnachfrage.
Abzüge möglich?
Ja – aber nur in einigen Kantonen.
- In Bern und Thurgau z. B. gilt die Liegenschaftssteuer als Unterhaltskosten und ist abziehbar.
- In Graubünden oder St. Gallen nur, wenn die Immobilie vermietet ist.
Wer muss zahlen?
- Steuerpflichtig ist der Grundbuch-Eigentümer.
- Bei Nutzniessungsrechten zahlt in den meisten Fällen der Nutzniesser.
- Juristische und natürliche Personen können unterschiedlich behandelt werden.
- Erhoben wird die Steuer immer am Standort der Liegenschaft, nicht am Wohnsitz.
Befreiungen
Von der Liegenschaftssteuer ausgenommen sind u. a.:
- Grundstücke mit öffentlichem Nutzen (Schulen, Verwaltung, Parks)
- Gemeinnützige, kulturelle oder religiöse Immobilien (Kirchen, Sportanlagen etc.)
- Grundstücke im Besitz von Institutionen wie SNB, SBB oder SUVA
Kantone ohne Liegenschaftssteuer
Ganz ohne diese Steuer sind die Kantone:
Zürich, Schwyz, Glarus, Zug, Solothurn, Basel-Landschaft und Aargau.
Steuersätze in ausgewählten Kantonen
- Bern: 0–1,5 ‰ (fakultative Gemeindesteuer)
- Thurgau: fix 0,5 ‰ (Kantonssteuer)
- St. Gallen: 0,2–0,8 ‰ (obligatorische Gemeindesteuer)
- Graubünden: 0–2 ‰ (fakultativ, je nach Gemeinde)
- Wallis: 1 ‰ für natürliche Personen, zusätzliche Kantonssteuer für juristische Personen
- Freiburg: 0–3 ‰ (Gemeinde entscheidet selbst)
Die Liegenschaftssteuer ist kantonal sehr unterschiedlich geregelt – von gar keiner Steuer bis zu mehreren Promille des Immobilienwerts. Wer eine Immobilie besitzt, sollte deshalb die lokalen Bestimmungen genau prüfen.
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Mehr Infos: www.immo-meyer.ch/immobilienverkauf