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Nebenkosten beim Hauskauf in der Schweiz: Wer bezahlt was?

Von IMMO meyer – Lesezeit: ca. 5 Minuten

Der Kaufpreis einer Immobilie ist nur ein Teil der Gesamtkosten. Beim Haus- oder Wohnungskauf fallen weitere Gebühren und Abgaben an, die schnell mehrere Tausend Franken betragen können. Dazu gehören Notar, Grundbuch, Handänderungssteuer und – auf Verkäuferseite – die Grundstückgewinnsteuer. Doch wie genau sind diese Kosten verteilt?

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Notar- und Grundbuchgebühren: In vielen Kantonen teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten je zur Hälfte.
  • Handänderungssteuer: Meist zahlt der Käufer, in einigen Kantonen wird sie geteilt oder kann vertraglich geregelt werden.
  • Schuldbrief: Trägt ausschliesslich der Käufer, wenn eine Hypothek eingetragen wird.
  • Grundstückgewinnsteuer: Grundsätzlich Sache des Verkäufers – doch im Ernstfall kann der Käufer mithaften.

Notarkosten: faire Aufteilung

Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und verlangt dafür Gebühren, meist zwischen 0,1 und 0,5 Prozent des Kaufpreises. In der Deutschschweiz ist es üblich, dass beide Parteien diese Kosten hälftig tragen.

Grundbuchgebühren: Eintrag kostet extra

Damit der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird, fallen zusätzliche Gebühren an – rund 1 bis 2 Promille des Kaufpreises. Auch hier ist die 50/50-Aufteilung gängig.

Schuldbrief: nur für Käufer relevant

Wer eine Hypothek benötigt, muss einen Schuldbrief errichten lassen. Die Gebühren richten sich nach der Höhe der Hypothek. Übernimmt der Käufer einen bestehenden Schuldbrief, können diese Kosten entfallen.

Handänderungssteuer: abhängig vom Kanton

Die Handänderungssteuer ist eine Abgabe auf den Eigentümerwechsel.

  • Höhe: je nach Kanton zwischen ca. 1 und 3 Promille des Kaufpreises.
  • Träger: in vielen Kantonen ausschliesslich der Käufer, in manchen wird sie geteilt oder kann frei vereinbart werden.
  • Ausnahme: in den Kantonen Zürich, Zug, Schwyz, Uri, Glarus und Schaffhausen fällt keine Handänderungssteuer an.

Grundstückgewinnsteuer: Risiko für Käufer

Erzielt der Verkäufer mit dem Verkauf einen Gewinn, schuldet er die Grundstückgewinnsteuer. Wichtig: Die Steuerbehörde hat ein gesetzliches Pfandrecht auf der Liegenschaft. Sollte der Verkäufer nicht zahlen, kann der neue Eigentümer mithaften. Aus diesem Grund sichern viele Kantone die Steuer über ein Sperrkonto oder direkte Zahlung an die Steuerbehörde ab.

Weitere Kosten rund um den Kauf

Neben den formellen Gebühren gibt es oft zusätzliche Aufwendungen, die Käufer einkalkulieren sollten:

  • Kosten für Gutachten oder bauliche Abklärungen
  • Spesen für Besichtigungen und Reisen
  • Finanzierungsbestätigung oder Beratungskosten
  • Optionale Suchmandate von Maklern

Nebenkosten im Kaufvertrag festhalten

Die Nebenkosten beim Hauskauf sind kein Detail – je nach Kanton und Kaufpreis summieren sie sich rasch. Deshalb sollten Käufer und Verkäufer frühzeitig klären, wie die Gebühren verteilt werden. Eine klare Regelung im Kaufvertrag vermeidet spätere Konflikte.

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