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Haus geerbt und verkauft: Mit welchen Steuern müssen Sie rechnen?

Von IMMO meyer – Lesezeit ca. 4 Minuten

Wer ein Haus erbt und dieses verkaufen möchte, wird mit einigen steuerlichen Fragen konfrontiert. In der Schweiz gelten klare Regeln, welche Steuern beim Verkauf einer geerbten Immobilie fällig werden.

Auf einen Blick

  • Beim Verkauf eines geerbten Hauses fällt die Grundstückgewinnsteuer an – bemessen über die gesamte Besitzdauer seit dem Kauf durch den Erblasser.
  • Je nach Kanton kann auch eine Handänderungssteuer fällig werden.
  • Weitere Kosten entstehen für Notar, Grundbuchamt und allenfalls Maklerprovisionen.

Grundstückgewinnsteuer

Die wichtigste Steuer beim Verkauf eines geerbten Hauses ist die Grundstückgewinnsteuer. Entscheidend ist dabei der ursprüngliche Kaufpreis des Erblassers – nicht der Wert zum Zeitpunkt des Erbgangs.

Das bedeutet: Verkaufen Sie ein Haus, das schon seit Jahrzehnten in Familienbesitz ist, wird der gesamte Zeitraum seit dem Kauf des Erblassers berücksichtigt. Positiv: Je länger die Besitzdauer, desto tiefer ist in den meisten Kantonen der Steuersatz.

Ein Aufschub ist möglich, wenn Sie mit dem Verkaufserlös eine Ersatzliegenschaft für den Eigenbedarf kaufen.

Handänderungssteuer

Die Handänderungssteuer wird auf den Eigentumsübergang erhoben. Sie liegt je nach Kanton zwischen 1 und 3 % des Verkaufspreises.

  • In einigen Kantonen entfällt sie ganz, darunter Zürich, Schaffhausen, Zug, Uri, Aargau und Tessin.
  • Wo sie besteht, trägt sie der Käufer oder beide Parteien je zur Hälfte.

Weitere Kosten beim Verkauf einer geerbten Immobilie

  • Notariatsgebühren: für die öffentliche Beurkundung. Höhe abhängig vom Kanton.
  • Grundbuchgebühren: notwendig für den Eintrag des neuen Eigentümers.
  • Vorfälligkeitsentschädigung: möglich, wenn eine bestehende Hypothek vorzeitig aufgelöst wird.
  • Maklerprovision: wenn Sie den Verkauf professionell begleiten lassen.

Erbschaftssteuer

Neben den Verkaufskosten ist auch die Erbschaft selbst steuerlich relevant. In vielen Kantonen sind Kinder und Ehegatten befreit, weiter entfernte Verwandte oder Dritte zahlen hingegen teils erhebliche Abgaben. Massgeblich ist der Verkehrswert des Hauses zum Zeitpunkt des Erbgangs.

Tipps für den erfolgreichen Verkauf

  1. Eigentum klären: Eintragung im Grundbuch mit Erbschein.
  2. Immobilie vorbereiten: Kleine Renovationen steigern den Verkaufswert.
  3. Professionelle Bewertung: Ein Makler ermittelt einen realistischen Angebotspreis.
  4. Gezielte Vermarktung: Online-Portale, bestehende Netzwerke und Präsentation.
  5. Verhandlungen führen: Geschickt auf Angebote reagieren, um den besten Preis zu erzielen.
  6. Vertragsabschluss & Übergabe: Notarielle Beurkundung sorgt für Rechtssicherheit.

Beim Verkauf eines geerbten Hauses sollten Sie die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen. Ein erfahrener Immobilienmakler begleitet Sie durch den gesamten Prozess und hilft, Fallstricke zu vermeiden.

Das Team von IMMO meyer unterstützt Sie bei allen Schritten – von der Bewertung bis zur erfolgreichen Übergabe.

Mehr erfahren: www.immo-meyer.ch/immobilienverkauf

Wer übernimmt die Notarkosten beim Hauskauf?